Bundesfreiwilligendienst im Rettungsdienst
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich außerhalb von Beruf und Schule für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren – sozialversichert und professionell begleitet.
Hierzu zählt als Einrichtung der Gesundheitspflege auch der Rettungsdienst und Krankentransport. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe werden alle BFD´ler/innen von uns als Rettungshelfer (RH) an Malteser-eigenen Schulen ausgebildet. Nach mehrwöchigen Praktika im Krankenhaus sowie auf unserer Lehrrettungswache beginnt der Einsatzdienst auf unseren Rettungswagen (Mehrzweckfahrzeuge, MZF), wo Sie unter der Anleitung von erfahrenen Rettungsassistenten Notfall- und Krankentransporte durchführen.
Bei einem Regel-BFD von zwölf Monaten sind zusätzlich zum Einsatzdienst insgesamt 5 pädagogische Seminare von jeweils einer Woche vorgesehen, die Ihnen eine Einführung in die besonderen Aufgaben und Inhalte der praktischen Arbeit ermöglichen und einen intensiven Erfahrungsaustausch und die Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen gewähren. Weitere Ziele sind Persönlichkeitsbildung, Förderung von sozialer Kompetenz und das Üben verantwortlichen Handelns. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit, die Teilnahme ist verpflichtend.
Für die Dauer der Dienstzeit sind Sie in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Da der BFD mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichzusetzen ist, sind Sie (bzw. Ihre Eltern) kindergeldbezugsberechtigt. Es wird Ihnen ein Taschengeld gezahlt, dessen Höhe bei der jeweiligen Einsatzstelle erfragt werden kann, da es regionale Unterschiede gibt. Als Urlaubsanspruch stehen Ihnen 26 Tage zu. Bei Interesse kann der BFD auf maximal 24 Monate verlängert werden. Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienst gibt es eine Bescheinigung über die Dauer des BFD. Auf Wunsch wird auch ein Zeugnis ausgestellt, dass ausführlich über die Art der freiwilligen Tätigkeit informiert und berufsqualifizierende Merkmale aufführt.
Der Bundesfreiwilligendienst ist keine Ausbildung. Ein Anspruch auf einen Ausbildungsplatz besteht nicht, die Bewerbungschancen können sich jedoch durch die Teilnahme an einem BFD erhöhen. Außerdem wird ein BFD als Wartezeit für Studienplätze anerkannt. In einigen Bundesländern wird das BFD bei bestimmten sozialpflegerischen bzw. pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen auch als Vorpraktikum anerkannt. Näheres hierzu ist beim Studentensekretariat der jeweiligen Hochschule bzw. der Ausbildungsstelle zu erfragen.
In der Regel beginnt ein BFD zwischen dem 1. August und dem 1. September. Da wir sehr frühzeitig planen müssen und nur begrenzte Kapazitäten haben, empfehlen wir, schon 6-7 Monate vor geplantem Dienstantritt mit uns in Kontakt zu treten. Deshalb gilt: Umso früher die Bewerbung, desto besser !
Kontakt:
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Rettungsdienst Schwalm-Eder-Kreis
Bahnwiesenweg 8
34281 Gudensberg
e-mail: stephan.fruehauf@malteser.org
Ausführliche Informationen über den Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter:
http://www.bundesfreiwilligendienst.de
http://www.malteser-freiwilligendienste.de/bundesfreiwilligendienst